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Kategorie:
Vereinsgründung
Wie gründet man einen Verein ?
Definition:Zunächst werden von den Gründungsmitgliedern die für den künftigen Verein verbindlichen Regeln in einer Satzung niedergelegt. Die Satzung ist wesentlicher Teil der Verfassung des Vereins. Diese Satzung müssen Sie dann in der Gründungsversammlung besprechen und annehmen, damit sie für den Verein wirksam wird. Sie ist von mindestens sieben Vereinsmitgliedern zu unterschreiben.
Die Mindesterfordernisse der Satzung können Sie dem Kapitel "Satzungserfordernisse" entnehmen.
Unter Beispiel für das Gründungsprotokoll und unter "ein Muster" für die Anmeldung des Vereins beim Amtsgericht.
Aus dieser Liste ergibt sich auch die Form der Anmeldung, Beglaubigung durch das Ortsgericht, eine Notarin oder Notar. Das für Sie zuständige Ortsgericht erfahren Sie von Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Die Mindesterfordernisse der Satzung können Sie dem Kapitel "Satzungserfordernisse" entnehmen.
Unter Beispiel für das Gründungsprotokoll und unter "ein Muster" für die Anmeldung des Vereins beim Amtsgericht.
Aus dieser Liste ergibt sich auch die Form der Anmeldung, Beglaubigung durch das Ortsgericht, eine Notarin oder Notar. Das für Sie zuständige Ortsgericht erfahren Sie von Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Verknüpfte Site: http://www.martinbrotzler.de
Stand: 22.09.2007 23:43
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