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Kategorie:
Vereinsgründung
Gemeinnützigkeit
Definition:Ein Verein, der gemeinnützigen Zwecken dient, erhält auf Antrag durch das Finanzamt die Anerkennung als "gemeinnütziger Verein". Dies hat Steuerersparnisse und eine Kostenermässigung für das Eintragungsverfahren beim Amtsgericht zur Folge.
Voraussetzung für die Anerkennung durch das Finanzamt ist aber, dass die Satzung einige in der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff.) festgelegte Formulierungen enthält. Sie sollten, um Fehler zu vermeiden, den Satzungsentwurf dem Finanzamt vor der Gründungsversammlung zur Durchsicht vorlegen.
Voraussetzung für die Anerkennung durch das Finanzamt ist aber, dass die Satzung einige in der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff.) festgelegte Formulierungen enthält. Sie sollten, um Fehler zu vermeiden, den Satzungsentwurf dem Finanzamt vor der Gründungsversammlung zur Durchsicht vorlegen.
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Stand: 22.09.2007 23:46
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