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Folgen des Vereinsverbots |
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Kategorie:
Vereinsgesetz
Folgen des Vereinsverbots
Definition:Mit dem Vereinsverbot werden
das Vermögen des Vereins,
im beschränkten Umfang die Forderungen Dritter,
Sachen (d. h. Eigentum) Dritter, soweit diese zur Förderung der feindlichen Bestrebungen dienten,
beschlagnahmt und eingezogen.
Das Verbot wird in das Vereinsregister („in ein öffentliches Register“) eingetragen. Daneben werden die Folgen vermerkt.
das Vermögen des Vereins,
im beschränkten Umfang die Forderungen Dritter,
Sachen (d. h. Eigentum) Dritter, soweit diese zur Förderung der feindlichen Bestrebungen dienten,
beschlagnahmt und eingezogen.
Das Verbot wird in das Vereinsregister („in ein öffentliches Register“) eingetragen. Daneben werden die Folgen vermerkt.
Verknüpfte Site: http://www.martinbrotzler.de
Stand: 22.09.2007 21:03
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