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Kategorie: Kulturelle Ziele

Musikverein

Definition:
Der Allgemeine deutsche Musikverein wurde durch Louis Köhler, Franz Brendel u. a. gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht, neuere sowie selten gehörte ältere größere Tonwerke aufzuführen und so gewissermaßen für die lebenden Komponisten das zu sein, was die Gemäldeausstellungen für die lebenden Maler sind.

Der Allgemeine deutsche Musikverein hielt 1859 unter Munifizenz des Fürsten Konstantin von Hohenzollern-Hechingen anlässlich des 25jährigen Bestehens der "Neuen Zeitschrift für Musik" (des Organs dieses Vereins) in Leipzig seine erste Hauptversammlung ab und stand Ende des 19. Jahrhunderts unter dem Protektorat des Großherzogs von Weimar.

Der Allgemeine deutsche Musikverein hat eine Reihe großer Tonkünstlerversammlungen veranstaltet, so namentlich 1861 (Weimar), 1864 (Karlsruhe), 1865 (Dessau), 1867 (Meiningen), 1868 (Altenburg), 1870 (Weimar), 1878 (Erfurt), 1880 (Baden-Baden), 1881 (Magdeburg) und 1883 (Leipzig).

Die Allgemeinen deutschen Musikverein vorzugsweise vertretene Richtung ist die der seinerzeit so genannten neudeutschen (Liszt-Wagnerschen) Schule. Meist im Anschluss an die Hauptversammlungen des Vereins hielt der Musikertag seine Zusammenkünfte ab, dessen Bestrebungen mehr auf die äußern Interessen der Orchestermusiker, Musiklehrer etc. gerichtet waren.

Anfang des 20. Jahrhunderts betrug der Mitgliedsbeitrag pro Jahr 6 Mark.

Der Druck interessanter Musikstücke wurde regelmäßig bei Breitkopf & Härtel in Auftrag gegeben.



Ein Orchester (griechisch ὀρχήστρα orchestra = Tanzplatz, d. h. ein halbrunder Platz vor der Bühne eines griechischen Theaters, auf dem ein Chor tanzte) ist ein Klangkörper als größeres Instrumental-Ensemble. Als Sinfonieorchester oder Barockorchester kommt es für die Aufführung klassischer Musik zum Einsatz, kleinere Besetzungen bezeichnet man als Kammerorchester. Andere größere Instrumentalgruppen können ebenfalls Orchester heißen; diese bestehen häufig nur aus Instrumenten einer bestimmten Art, z. B. Blasorchester, Streichorchester oder Zupforchester. Jazz-Orchester und ähnliche Formationen der Tanz- und Unterhaltungsmusik werden meist Bigband genannt. Auch größere Instrumentalgruppen anderer Musikkulturen werden als Orchester bezeichnet, beispielsweise das Gamelanorchester Indonesiens.


Sinfonieorchester

Das Sinfonieorchester ist der übliche Klangkörper zur Wiedergabe von Orchesterwerken aus der zweiten Hälfte des 18., des 19. und teilweise auch des 20. Jahrhunderts. Weitere Bezeichnungen sind „Sinfoniker“ „philharmonisches Orchester“ oder „Philharmoniker“, wobei diese Bezeichnungen keinen Unterschied in Besetzung oder Rolle eines Orchesters andeuten, aber helfen können, verschiedene Orchester einer Stadt zu unterscheiden (z. B. die Berliner Philharmoniker von den Berliner Symphonikern).

Verschiedentlich werden Sinfonieorchester auch für Popmusik herangezogen. Eine bedeutende Rolle spielt das Sinfonieorchester in der Filmmusik.

Ein kleines Orchester oder ein Orchester, in dem in der Regel die Streichergruppen nur mit wenigen Spielern besetzt sind, wird auch Kammerorchester genannt. Kammerorchester haben als reine Streichorchester (1. und 2. Violinen, Bratschen, Violoncelli und Kontrabässe) in der Regel eine Größe zwischen 16 bis 24 Mitgliedern.

Das älteste ununterbrochen bestehende deutsche Orchester ist das Orchester des Hessischen Staatstheaters Kassel, gegründet im Jahr 1502. Das älteste Orchester in Europa ist die königliche Hofkapelle in Kopenhagen (1448).


Besetzung

Im Sinfonieorchester stehen die Streicher, deren Stimmen mehrfach besetzt sind, den anderen Instrumentengruppen, die einzeln besetzt sind, gegenüber.

Die Instrumentengruppen (geordnet nach der Anordnung in der Partitur):

Holzbläser:
Flöten mit Piccoloflöte
Oboen mit Englischhorn
Klarinetten mit Es- und Bassklarinette
Fagotte mit Kontrafagott
Blechbläser:
Hörner
Trompeten
Posaunen
Tuba
Schlaginstrumente:
Pauken
Schlagwerk (z. B. Trommeln, Becken, Triangel, Glockenspiel und andere Mallets)
Streicher:
1. Violinen (Geigen)
2. Violinen
Violen (Bratschen)
Violoncelli
Kontrabässe
Zupfinstrumente, üblicherweise die Harfe
Es können noch weitere Instrumente dazukommen, die jedoch selten in deutschen Berufsorchestern fest besetzt sind. Dazu gehören z. B.

Tasteninstrumente wie Klavier, Cembalo, Orgel, Celesta
moderne Weiterentwicklungen klassischer Orchesterinstrumente wie Saxophon, Heckelphon und Wagnertuba
ursprüngliche Militärinstrumente wie das Flügelhorn
Zupfinstrumente aus Folklore oder Jazz wie Mandoline, Gitarre, Balalaika oder Zither
Zungeninstrumente wie Akkordeon oder Bandoneon
elektronische Instrumente wie Ondes Martenot oder Trautonium


Leitung

Heutzutage werden die Musiker normalerweise von einem Dirigenten geleitet, obwohl in der Anfangszeit Orchester keinen Dirigenten hatten und statt dessen dem ersten Geiger (Konzertmeister) oder dem Generalbass spielenden Cembalisten diese Rolle zukam. Auch einige wenige moderne Orchester kommen ohne einen Dirigenten aus, besonders kleinere Orchester, die sich auf die historische Aufführungspraxis von Alter Musik spezialisiert haben.

Als erster moderner Dirigent der Neuzeit gilt der Komponist und Kapellmeister Carl Maria von Weber (1786-1826), der anfangs mit einer Notenrolle, später mit einem Taktstock das Orchester leitete.


Probenbetrieb

Entgegen der vorherrschenden Meinung finden Orchesterproben nicht immer in voller Besetzung statt (Tuttiprobe), sondern es können zunächst Einzelproben der verschiedenen Stimmen oder Instrumentengruppen (Registerproben) stattfinden. Dies dient dazu, dass bei spieltechnisch schwierigen oder neu einzustudierenden Werken die einzelnen Gruppen ihren Part beherrschen, bevor sie zu einem (schwerer durchhörbaren) Ganzen zusammengefügt werden.


Öffentlich finanzierte Orchester in Deutschland

Eine professionelle öffentlich finanzierte Orchesterlandschaft Deutschlands mit gegenwärtig 133 „Kulturorchestern“ gliedert sich in vier Gruppen:

82 Theaterorchester, die überwiegend die Sparten Oper, Operette, Musical der Stadt- und Staatstheater bedienen. Das Spektrum reicht von den großen, international renommierten Opernhäusern in Berlin, Hamburg, Stuttgart oder München bis hin zu den kleinen Bühnen in Lüneburg, Annaberg oder Hildesheim.
30 Konzertorchester (darunter ein ziviles Blasorchester), die ausschließlich oder überwiegend im Konzertsaal arbeiten oder mit einer eigenständigen Konzerttradition auch im Opernhaus tätig sind. Die Spitzenposition nehmen hier international bedeutende Orchester wie die Berliner Philharmoniker, die Münchner Philharmoniker, die Sächsische Staatskapelle Dresden, die Staatskapelle Berlin oder das Gewandhausorchester Leipzig ein.
14 Rundfunk- und Radiosinfonieorchester sowie vier Bigbands der ARD-Anstalten und der Rundfunkorchester und –Chöre GmbH (Berlin), die ebenfalls Konzertorchester sind und einen Schwerpunkt in Musikaufnahmen haben. Sie pflegen besonders die zeitgenössische Musik in Deutschland mit zahlreichen Auftragskompositionen und Uraufführungen. Ensembles wie die Symphonieorchester des Bayerischen, Norddeutschen oder Westdeutschen Rundfunks genießen hohes internationales Ansehen. [1]
Sieben Kammerorchester, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden und die in der Regel ohne eigene Bläserbesetzung als reine Streichorchester ganzjährig arbeiten, wie z. B. das Stuttgarter Kammerorchester, das Württembergische Kammerorchester Heilbronn oder das Münchner Kammerorchester.
Kleine Sinfonieorchester gibt es schon in einer Besetzung ab ca. 30 Mitgliedern, wobei teilweise einige Bläser nur einfach besetzt sind. Mittlere bis große Orchester haben in der Regel zwischen 66 bis über 100 Mitglieder. Das größte deutsche Orchester ist das Gewandhausorchester Leipzig mit 185 Planstellen; es spielt allerdings auch in drei Formationen: als Konzertorchester im Leipziger Gewandhaus, als Opernorchester in der Oper Leipzig und als Kantatenorchester in der Leipziger Thomaskirche, der langjährigen Wirkungsstätte von Johann Sebastian Bach. Das mit derzeit 162 Planstellen zweitgrößte Orchester befindet sich quasi gleich nebenan in Halle. Auch die Staatskapelle Halle, die in der jetzigen Form erst 2003 durch eine Fusion des Orchesters des Opernhauses Halle mit dem Philharmonischen Staatsorchester Halle entstanden ist, hat neben dem regulären Orchesterspielbetrieb zahlreiche weitere Aufgaben, wie die Opern-, Musical- und Ballettbespielung, als Orchester der Robert-Franz-Singakademie und des Stadtsingechors, als Landesorchester und als internationaler Kulturbotschafter des Landes Sachsen-Anhalt.


Stand: 22.09.2007 22:05
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